Afrikanische Schweinepest - ASP

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch gen Westen
Seit im Mai 2007 die Afrikanische Schweinepest in Georgien gemeldet wurde, breitet sie sich immer schneller mit etwa 350 Kilometer pro Jahr aus. Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich keineswegs um eine exotische Variante der bekannten Klassischen („europäischen“) ASP Verbreitungsgebiet DeutschlandSchweinepest, sondern um eine eigenständige, hochinfektiöse und hochdramatisch verlaufende Seuche mit einem enormen Bedrohungspotential. 

Der Ursprung der Virusinfektion liegt in der afrikanischen Warzenschweinpopulation. Über Georgien hat die aktuelle Erregervariante in den letzten ca. 14 Jahren ihren Weg an die Grenzen – und nun auch direkt in unseren Wirtschaftsraum gefunden.

Sie ist hochvirulent, erfasst Haus- und Wildschweine aller Altersklassen, verläuft innerhalb weniger Tage nach der Infektion tödlich; ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung!

Nach dem Auftreten der Seuche in Armenien, Aserbaidschan und in der Russischen Föderation (RF) wurde die ASP in den osteuropäischen Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland bei Haus- und Wildschweinen festgestellt.
Estland meldete Anfang September 2014 den ersten Fall bei einem Wildschwein.

Die ASP hat sich somit in Richtung Westen und Norden ausgebreitet. Nach einem Sprung der ASP über eine größere Entfernung wurde die ASP am 27. Juni 2017 in der Tschechichen Republik an der Grenze zur Slowakei festgestellt.
Am 13. September 2018 wurde die ASP bei zwei Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck, 60 km von der Deutschen Grenze entfernt festgestellt.
Im September 2020 ist die ASP auch in Deutschland angekommen mit mittlerweile 3959 Fällen bei Wildschweinen. Bestätigt seit dem 15.7.2021 ist die ASP nun auch in Hausschweinbeständen
im Landkreis Spree-Neiße, Kleinhaltung in Märkisch-Oderland, mit Bestätigung des Referenzlabors vom 15.11.2021 in einem Mastschweinebetrieb in Mecklenburg-Vorpommern, sowie mit Bestätigung vom 25. Mai 2022 bei einem Mastschwein in Forchheim, Kreis Emmendingen in Baden Würtemberg.

Die ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen und ausführliche Erläuterungen gibt die aktuelle jagdliche und landwirtschaftliche Presse. Die veterinärbehördlichen Regelungen sind unbedingt zu beachten. 

Der Deutsche Jagdverband ruft alle Jäger in Deutschland auf, in den Revieren verstärkt auf verendete Wildschweine zu achten und diese umgehend den zuständigen Veterinärbehörden zu melden.

Die Beprobung der Tiere kann auch noch in einem sehr weit fortgeschrittenen Verwesungszustand erfolgen. Die Übertragungswege können sehr vielfältig sein, sodass in ganz Deutschland erhöhte Wachsamkeit geboten ist. Jäger und Landwirte müssen ein erhöhtes Sicherheitsempfinden entwickeln und die Maßgaben der Biosicherheit umsetzen.

 

ASP Ausbruchszahlen 3. Juni 2022

 

 

 

Hinweise zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest Stand 10.2018

HIER

ASP Massnahmenkatalog

Maßnahmenkatalog
Optionen für die Bekämpfung der ASP fbei Wildschweinen im Seuchenfall
Stand 10.10.2017

HIER

Exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im Seuchenfall der ASP
Stand 10.10.2017

HIER

ASP- Jagdliche Maßnahmen im Seuchenfall

 Allgemeine Antworten zur Afrikanischen Schweinepest
Stand 03.12.2020

HIER

 

 

RWJ0414 08-09-Petrak-Karte

Äußerste Hygiene auf Jagdreisen und im Revier sind eine Selbstverständlichkeit.

Zur Afrikanischen Schweinepest erschien im RWJ 4.2014 ein Artikel von Dr. Michael Petrak, den wir mit seiner freundlichen Genehmigung hier wiedergeben.

 

 

Afrikanische Schweinepest vor unserer Haustüre

Dr. Michael Petrak
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung

RWJ0414 08-09-Petrak-1

 

Trichinenuntersuchung

Für die Trichinenprobenentnahme sind die Jäger zuständig. Zuvor ist jedoch ein Antrag beim Kreis zu stellen, dem ein Schulungsnachweis in der
Wildbrethygiene, Schulung zur „Kundigen Person“, beizufügen ist. Den Antrag gibt es hier.

 

Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch die Teilnahme an einer Schulung zur „Kundigen Person“, sofern diese auch den Bereich Trichinenprobenentnahme abdeckt,
was i. d. R. der Fall ist. Die Übertragung der Entnahme von Trichinenproben erhält auf Antrag jeder sachkundige Jäger, der seinen Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis hat
und einen gültigen Jagdschein

Merkblatt zur Entnahme von Trichinenproben bei erlegten Wildschweinen

Alle entsprechend geschulten Jäger dürfen nach einer erfolgten schriftlichen Übertragung durch das Veterinäramt Trichinenproben selbst entnehmen.

Hierzu muss der Jäger im Besitz amtlicher Wildmarken und amtlicher Wildursprungsscheine sein, die alle Revierinhaber beim für sie zuständigen Veterinäramt erwerben können.

Für die Untersuchung auf Trichinen eignet sich insbesondere die sehnenreiche Muskulatur aus den Zwerchfellpfeilern (Bild 1), des Vorderlaufs (Bild 2) und der ggf. der Zunge.

Benötigt wird für die Untersuchung Muskelfleisch aus den genannten Bereichen in einer Menge von 60 Gramm, was etwa der Größe eines Hühnereis entspricht.

Zwerchfellfeiler
  Bild 1 Zwerchfellpfeiler in der Markierung in der Bildmitte
 

Je Tier sollten zwei Teilproben aus den genannten Bereichen genommen werden.

Weil sich die Zwechfellpfeiler für die Untersuchung besonders gut eignen, sollte beim Ausweiden der Tiere das Zwerchfell keinesfalls herausgerissen und mit dem Aufbruch beseitigt werden.

Lassen Sie beim Ausweiden des Wildschweins rückenseitig einen wenigstens 15 cm breiten Saum des Zwerchfells im Wildkörper oder entnehmen Sie die Zwerchfellpfeiler als Probenmaterial unmittelbar beim Ausweiden der Tierkörper.

Eine zweite Teilprobe sollte aus der Muskulatur des Vorderlaufs entnommen werden.

Vorderlaufmuskulatur
  B2 Entnahme einer Fleischprobe aus der Vorderlaufmuskulatur

Bitte achten Sie darauf, dass möglichst keine Borsten des Tieres am entnommenen Fleischstück anhaften.

Beide Teilstücke der Probe sollen zusammen eine Menge von 60 Gramm nicht unterschreiten.

Geben Sie beide Teilstücke in eine kleine Plastiktüte und verschließen Sie diese.

Markieren Sie den derart beprobten Tierkörper mit einer Wildmarke am Rippenbogen oder Bauchlappen.(Bild 3) Füllen Sie nun den amtlichen Wildursprungsschein bzw. Antrag auf Untersuchung auf Trichinen aus. Wichtig ist hierbei die Übertragung der Nummer der amtlichen Wildmarke auf den Schein, damit jede Probe sicher dem Tierkörper zugeordnet werden kann.

Verwenden Sie unbedingt für jedes Tier einen Schein und füllen Sie den Schein vollständig aus.

Kennzeichnen Sie bitte die Tüte mit den Fleischproben mit der Nummer der amtlichen Wildmarke, damit eine Verwechslung mehrerer Proben unmöglich ist.

Geben Sie die Tüte mit der Trichinenprobe und den Untersuchungsantrag bzw. den Wildursprungsschein zusammen in eine Tüte oder einen Umschlag. . Keinesfalls dürfen die Fleischproben und der Schein zusammen in eine Tüte gegeben werden, da hierdurch der Schein durch austretende Fleischsäfte unbrauchbar wird.

Sorgen Sie bitte dafür, dass stets Schein und zugehörige Probe zusammen verpackt werden, damit keine Verwechslungen entstehen.

beprobtes-Wildschwein

Bild 3 :Beprobtes und mit Wildmarke versehenes Wildschwein

mit den entnommenen Trichinenproben aus den Zwerchfellpfeilern und des Vorderlaufs

 

Beachten Sie bitte , dass aufgrund der verschärften rechtlichen Bestimmungen nur noch korrekt entnommene und verpackte Proben mit Wildursprungsschein bzw. amtlichen Untersuchungsantrag zur Untersuchung angenommen werden können.

Geben Sie bitte die Probe unverzüglich zur Untersuchung bei der vom Veterinäramt benannten Untersuchungseinrichtung ab.

Beprobte Tierkörper dürfen erst nach Erhalt des negativen Untersuchungsergebnis vermarktet werden. Die Untersuchungspflicht gilt auch für ausschließlich im privaten Bereich verwertete Tierkörper.

Rückfragen beantwortet das Veterinäramt unter 02241 13 2137 oder 13 2610

Rhein-Sieg-Kreis

Der Landrat

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg